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Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung Sozial-Fibel
Die gesetzliche Rentenversicherung ist hauptsächlich für die Altersrenten und andere Rentenformen zuständig. Ab Erreichen des Rentenalters leistet sie eine Altersrente. Wer vorher nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbs- oder berufsfähig ist, erhält auch Versicherungsleistungen. Im Gesundheitswesen tritt die Rentenversicherung auch als wichtiger Träger von Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Kuren) auf, wenn aufgrund einer Krankheit die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Es ist immer vorrangig, die Erwerbsfähigkeit dann wieder herzustellen.

  • Versicherungsvoraussetzungen
    Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst als Pflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen. Nicht versicherungspflichtig sind viele Selbstständige und die Beamten. Voraussetzung für viele Leistungen ist, dass Mindestbeitragszeiten erfüllt sind. Häufig sind das fünf Jahre Beitragszeit insgesamt und während der fünf Jahre vor dem Leistungsantrag müssen mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

  • Leistungen
    Die wichtigsten Leistungsansprüche sind:

  • Renten an Versicherte (Rentenberechnung)

  • Altersrente

  • Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente)

  • Berufsunfähigkeitsrente

  • Erwerbsminderungsrente als Rente wegen teilweiser oder als Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente)

  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (Kuren, Behindertensport, Berufsförderung) einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z.B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe)

  • Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (Rentnerkrankenversicherung)

  • Zuständig
    Zuständig ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger (für Auskunft, Beratung, Entgegennahme von Anträgen und Auszahlung der Leistungen). In den allermeisten Fällen ist das die Deutsche Rentenversicherung. Es kann aber auch die Landwirtschaftliche Alterskasse oder die Knappschaft sein. Zudem gibt es bei den Kommunen Versicherungsämter, die auch beraten und Anträge entgegen nehmen.

    Ansprechpartner in Augsburg
    und Antragstellung

    Deutsche Rentenversicherung Schwaben
    Dieselstraße 9
    86154 Augsburg
    Telefon 0821 500-0
    Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    Gesetzesgrundlage
    Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)